MITGLIEDERVERSAMMLUNG

 § 12

 Ankündigung und Zusammentreten

Bis zum 31. März eines Jahres findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt. Jede Mitgliederversammlung, die eine Woche vor dem geplanten Termin durch Aushang bzw. durch Boten bekannt gegeben wird, ist beschlussfähig.

§ 13

Leitung und Beschlussfähigkeit

Stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder ab vollendetem 18. Lebensjahr. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vereinsvorsitzenden einberufen und geleitet. Es gelten Grundsätzlich Mehrheitsbeschlüsse. Zur Änderung der Satzung und der Geschäftsordnung ist eine Stimmenmehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder erforderlich.

§14

 Wahl des Vorstandes

Der/die Vereinsvorsitzende wird von der Mitgliederversammlung auf unbestimmte Zeit gewählt. Es liegt im Ermessen der Mitgliederversammlung, ob eine Neuwahl durchgeführt werden soll oder nicht. Alle anderen Vorstandsmitglieder werden durch Zuruf für die Dauer eines Jahres gewählt.

Ergibt sich keine klare Mehrheit, ist die Wahl durch Stimmzettel vorzunehmen. Der Vorstand, ausgenommen der/die Vereinsvorsitzende bei nicht durchgeführter Neuwahl, scheidet nach Ablauf eines Jahres geschlossen aus, kann aber wiedergewählt werden. Es entscheidet die Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder

§15

Jahresberichte

Die einzelnen Vorstandsmitglieder haben zur Mitgliederversammlung durch Vorlage eines schriftlichen Berichtes Rechenschaft über ihre Arbeit abzugeben. Die Jahresberichte werden den Vereinsmitgliedern zusammen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugestellt

§16

Kassenprüfer

Zur Prüfung der Kassengeschäfte sind von der Mitgliederversammlung zwei Kassenprüfer zu wählen. Die Kassenprüfer dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein. Die Kassenprüfer haben der Mitgliederversammlung über die erfolgte Kassenprüfung einen Bericht abzugeben.

§17

Außerordentliche Mitgliederversammlung

Auf Antrag von einem Fünftel der registrierten Vereinsmitglieder hat der Vereinsvorsitzende eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. In begründeten Fällen ist auch der Vorstand berechtigt, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Jede außerordentliche Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.

§18

 Haushaltsplan

Die Kassengeschäfte des Vereins richten sich nach dem jährlich bis zum 31. März aufzustellenden Haushaltsplan.

 § 19

 Tagesordnung

Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung muss mindestens folgende Punkte enthalten:

Genehmigung des Protokolls der vorhergehenden Mitgliederversammlung

  1. Berichte der Vorstandsmitglieder
  2. Bericht der Kassenprüfer
  3. Entlastung des Vorstandes
  4. Genehmigung des Haushaltsplanes des laufenden Geschäftsjahres
  5. Anträge
  6. Wahlen.

§ 20

Vereinsstreitigkeiten

Vereinsstreitigkeiten unter den Mitgliedern hat der Vorstand zu schlichten und zu erledigen. Unbegründetes Nichterscheinen zum festgesetzten Schlichtungstermin sowie grundlose Beschuldigung können mit dem Ausschluss aus dem TBL geahndet werden. Der Vorstand ist zur Verschwiegenheit verpflichtet

§ 21

Auflösung des Vereins

Solange noch fünf Mitglieder für die Erhaltung des Vereins stimmen, kann er nicht aufgelöst werden. Wird eine Auflösung in der entsprechenden Mitgliederversammlung beschlossen, so haben die anwesenden Mitglieder mit 3/4-Stimmenmehrheit über die Verwendung des Vereinsvermögens nur zu gemeinnützigen Zwecken zu beschließen.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall Steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Lengede, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, sportliche Zwecke zu verwenden hat

§ 22

Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung tritt am Tage der Beschlussfassung in Kraft. Die vorstehend geänderte Fassung der Satzung des TBL wurde beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 16.03.1997. 

 

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Turnerbund Lengede e. V.

 Burkhard Dubiel

 1. Vorsitzender

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      Vor den Beeken

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